Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers ? Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder Ãhnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen zugelassenen Schornsteinfeger, gereinigt und / oder überprüft werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag führen dazu, dass Mängel an bestehenden und an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und bei Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxidkonzentration nachgewiesen und abgestellt wurden. nach oben Was wird bei einer Feuerstättenschau gemacht und wie oft wird diese durchgeführt ? Die Feuerstättenschau ist ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz.Feuerungsanlagen unterliegen selbstverständlich auch einem gewissen Verschleiß, z.B. durch hohe thermische Belastungen oder Korrosion. Zur Feuerstättenschau werden, anders als die Bezeichnung vermuten läßt, alle Teile von bestehenden Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Ofenrohr, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung) in Augenschein genommen, um festzustellen, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist. Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt.Weiterhin werden die Daten aller Feuerstätten registriert, damit der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Anforderungen entsprechend 1.BImSchV vom 22.03.2010 Überprüfen kann. Falls Ihre Feuerstätten die Anforderungen an CO oder Staubemissionen nicht erfüllen, erhalten Sie rechtzeitig Bescheid und Vorschläge zur Umrüstung der Feuerstätte. Übersicht über wesentliche Prüfpunkte: - Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
- Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen- technischer Zustand der Feuerstätte
- zusätzliche Einrichtungen, wie nichtbrennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen
- Aufstellraum, Verbrennungsluftversorgung und Brennstoffversorgung
- Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten
- Aktualisierung der Gebühren bzw. Preise und der erforderlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten- Kontrolle des Typenschildes ( Baujahr, CE-Zeichen, Staubwerte, CO-Werte, Wirkungsgrad, Leistung usw.)
Über die Feuerstättenschau erhalten Sie eine Bescheinigung und gegebenenfalls eine Mängelmitteilung. An Hand der nun registrierten Daten erhalten Sie zusätzlich einen Feuerstättenbescheid. Entsprechend Schornsteinfegerhandwerksgesetz muß die Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren durchgeführt werden. Die Gebühren für die FSS werden entsprechend Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben. nach oben Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers ? Kurz und knapp gesagt :- Brandverhütung- Sicherheit- Umweltschutz- Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung ! Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen. Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen. Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung qualifizieren ihn zu einem Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontrollinstitution mit dem Qualtiäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 bestätigt ! nach oben Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren ? Bei Schornsteinen, an welchen Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind, dient das Kehren hauptsächlich zu dem Zweck der Rußentfernung und damit der Verringerung der Gefahr eines Schornsteinbrandes. Bei Feuerstätten für Öl, Gas oder Pellets wird bei ordnungsgemäßer Funktion kaum noch Ruß produziert. Dort ist es aber erforderlich, den freien Schornsteinquerschnitt zu kontrollieren, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können. nach oben Wofür bezahle ich eine Grundgebühr (Grundwert) ? Der Grundwert je Gebäude ist der Teil der Arbeitsleistung des Schornsteinfegers, der unabhängig von der Anzahl und Höhe der Abgasanlage anfällt. Er soll die Vorgabezeit je Gebäude abdecken, enthällt nicht das Überprüfen oder Kehren. Der Grundwert fällt bei jedem Kehr- und Überprüfungstermin einmal an für: Fahrtzeiten, Arbeitsgeräte aus dem Fahrzeug nehmen, Weg zum Gebäude, Wege im Gebäude, Umrüsten der Kehrgeräte, Kundengespräch, Arbeitsgeräte ins Fahrzeug laden.Ebenfalls müssen Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Anmeldungen, Mängelverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien etc. finanziert werden. nach oben Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen? Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z.B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt.Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen. Aber bitte rechtzeitig, möglichst umgehend nach Erhalt der Anmeldung, denn falls Ihr Schornsteinfeger schon an dem abgestimmten Tag unterwegs ist, verursacht eine Terminabsage unnötige Kosten. nach oben Wer legt die Preise bzw. Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten fest ? Die Tätigkeiten des Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und die dazu erforderlichen Zeiteinheiten (Arbeitswerte), werden bundesweit einheitlich durch die Bundes- Kehr-und Überprüfungsordnung festgelegt. Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, für Arbeiten laut Bundes-KÜO, diese Arbeitswerte anzurechnen. Für freie Schornsteinfegertätigkeiten, wie Kehr- oder Meßarbeiten, Sonderarbeiten o.ä. im Auftrag des Kunden, darf der Schornsteinfeger den Preis selbst ermitteln und anbieten. Wir benutzen dazu weiterhin das bewährte System der Arbeitswerte. nach oben Kann ich mein Ofenrohr oder meinen Schornstein selbst kehren ? Ofenrohre von Heizungen und Öfen, welche sich gut sichtbar in Wohnungen befinden, müssen sogar von Ihnen selbst gereinigt werden. Natürlich können Sie uns dazu auch gern beauftragen ! Die Rohre ( Verbindungsstücke ) von Feststoffheizungen in anderen Räumen und alle Schornsteine und Abgasleitungen müssen jedoch vom Schornsteinfeger überprüft und gereinigt werden. Nur so ist eine regelmäßige Kontrolle garantiert. Der Schornsteinfeger erkennt dadurch Funktionsstörungen oder Mängel an der Feuerungsanlage. Er kann beurteilen, wie oft eine Reinigung erforderlich ist. Dadurch wird die Brandgefahr verringert und Schäden oder Funktionsstörungen werden weitestgehend verhindert. Die Verbindungsstücke von Feststoffheizungen müssen genauso oft gereinigt werden, wie der dazu gehörende Schornstein. Ein Schornsteinbrand entsteht oft im Verbindungsstück, da sich dort heiße bzw. noch brennende Verbrennungsrückstä¤nde ablagern. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Ihre Feuerungsanlagen regelmäßig und angemessen oft durch den Schornsteinfeger prüfen und reinigen lassen !In den letzten Jahren hat die Anzahl der Schornsteinbrände und Schornsteinverstopfungen zugenommen, da man der falschen Meinung ist, wenig zu heizen und deshalb wenig kehren lassen zu müssen... aber durch den Einsatz von ungeeigneten Brennstoffen oder bei unsachgemäßer Bedienung der Feuerstätte, können sich auch in kurzer Zeit enorme Mengen Ruß in der Feuerungsanlage absetzen. An dieser Stelle zu sparen kann große materielle Schäden nach sich ziehen und eine Gefahr für Leben und Gesundheit sein ! nach oben Muß ich mich selbst um einen Schornsteinfeger und die Einhaltung der Termine kümmern ? JA , denn die Pflicht der Schornsteinkehrungen und Messungen besteht weiterhin. Allerdings dürfen Sie sich selbst einen Schornsteinfeger suchen, welcher die Arbeiten durchführt. Was sie dabei beachten müssen, finden Sie in den Hinweisen Ihres Feuerstättenbescheides.Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, läuft alles weiter, wie bisher. Wir sorgen für die Einhaltung der Termine und melden uns rechtzeitig an. Sie brauchen sich um nichts kümmern ! Fall Sie uns noch nicht beauftragt haben, finden Sie hier die Vorlage zum Ausdrucken ! Legen Sie dem Auftrag den Feuerstättenbescheid Ihres Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bei. In diesem sind die nötigen Arbeiten aufgeführt und die Termine der Durchführung genannt. Nach jeder durchgeführten Tätigkeit ist eine Bestätigung darüber mit geeigneten Formblättern an Ihren Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu senden. Falls Sie eine Frist verpassen, wird eine Ersatzvornahme€ durch das Landratsamt gefordert. Da diese dann gesondert erfolgen muss, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten. Die hoheitlichen Tätigkeiten, wie Genehmigungen, Abnahmen oder Feuerstättenschauen, müssen allerdings weiterhin von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden ! Ich würde mich freuen, wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Gebührenordnung für nichthoheitliche Arbeiten gibt es ab 2013 nicht mehr. Die Preise werden durch uns selbst kalkuliert. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Schornsteinfeger, der seine Leistungen anbietet, hierzu berechtigt ist nach oben Warum bekomme ich einen Feuerstättenbescheid ? Durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit wird für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder Überprüfungsarbeiten einem zugelassenem Schornsteinfeger seiner Wahl zu übertragen. Damit für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann er welche Tätigkeiten beauftragen muss, wurde der Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber geschaffen (Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz). An Hand des Feuerstättenbescheides erkennt der Eigentümer, welche der Regelungen aus den gesetzlichen Verordnungen für die Arbeiten an seiner Feuerungsanlagen zutreffen. Nach jeder Feuerstättenschau und teilweise auch nach Veränderungen an Feuerungsanlagen muss ein neuer Feuerstättenbescheid ausgestellt werden. Ebenfalls ist ein neuer Bescheid zu erstellen, wenn sich Nutzerverhalten bzw. die Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten ändert. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, bei diesen Anlässen den Feuerstättenbescheid auszustellen. Für die Ausstellung des Feuerstättenbescheides gelten strenge Anforderungen des Verwaltungsrechts. Sie haben die Möglichkeit, dem Feuerstättenbescheid zu widersprechen. Bewahren Sie bitte den Feuerstättenbescheid sorgfältig auf, denn Sie benötigen ihn, um einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Kosten für den Feuerstättenbescheid betragen einheitlich entsprechend Bundes-KÜO 12,50 Euro für bis zu 3 Feuerungsanlagen und je weiterer Feuerungsanlage zusätzlich 2,50 EUR je Bescheid, zuzüglich den Kosten der Feuerstättenschau. Sofern Sie uns mit der Durchführung der Arbeit beauftragt haben und Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, werden wir diese natürlich auch weiterhin termingerecht vornehmen und Sie brauchen sich um nichts kümmern! Falls Sie uns noch beauftragen möchten, finden Sie hier die Vorlage zum Ausdrucken ! nach oben
Wie lange darf ich meinen alten Festbrennstoff-Heizkessel noch betreiben ?
Seit dem 22.03.2010 gilt die neue Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV). Darin ist festgelegt, ab welchem Zeitpunkt welche Heizung zu überprüfen ist, sowie die Art der Überprüfung (Messung) und deren Häufigkeit. Festbrennstoffkessel über 15 KW sind weiterhin aller 2 Jahre meßpflichtig, Kessel bis 15 KW erst nach Ablauf einer Übergangsfrist. Feststoffkessel unter 15 KW sind bis zum Ablauf einer Übergangsfrist von der Messung befreit. Die Frist richtet sich nach dem Baujahr des Kessels. Zusammengefasst heißt das: Feststoffkessel über 15 KW meßpflichtig und wiederkehrend aller zwei Jahre alle anderen FeststoffkesselBaujahr bis Ende 1994 - meßpflichtig ab 2015Baujahr bis Ende 2004 - meßpflichtig ab 2019Baujahr bis 21.03.2010 - meßpflichtig ab 2025Baujahr ab 22.03.2010 - meßpflichtig sofort ( ab 4 KW Leistung) Sollten Sie sich für die Erneuerung der Heizungsanlage entscheiden, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Verbindung. Beim Neubau der Heizung sind noch weitere Vorschriften zu beachten, wie die Installation eines Pufferspeichers, Querschnittsanpassung des Schornsteines, geänderte Ableitbedingungen u.a.m. nach oben
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