Muß ich mich selbst um einen Schornsteinfeger und die Einhaltung der Termine kümmern ?
 
JA , denn die Pflicht der Schornsteinkehrungen und Messungen besteht weiterhin. Allerdings dürfen Sie sich selbst einen Schornsteinfeger suchen, welcher die Arbeiten durchführt. Was sie dabei beachten müssen, finden Sie in den Hinweisen Ihres Feuerstättenbescheides.
Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, läuft alles weiter, wie bisher. Wir sorgen für die Einhaltung der Termine und melden uns rechtzeitig an. Sie brauchen sich um nichts kümmern !
 
Fall Sie uns noch nicht beauftragt haben, finden Sie hier die Vorlage zum Ausdrucken !
 
Legen Sie dem Auftrag den Feuerstättenbescheid Ihres Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bei. In diesem sind die nötigen Arbeiten aufgeführt und die Termine der Durchführung genannt. Nach jeder durchgeführten Tätigkeit ist eine Bestätigung  darüber mit geeigneten Formblättern an Ihren bevollmächtigten  Bezirksschornsteinfeger zu senden. Falls Sie eine  Frist verpassen, wird eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt  gefordert. Da diese dann gesondert erfolgen muss, entstehen Ihnen  zusätzliche Kosten.
 
Die hoheitlichen Tätigkeiten, wie Genehmigungen, Abnahmen oder  Feuerstättenschauen, müssen allerdings weiterhin von Ihrem  bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden !
 
Ich würde mich freuen, wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Gebührenordnung für nichthoheitliche Arbeiten gibt es ab 2013 nicht mehr. Die Preise werden durch uns selbst kalkuliert.
 
Hier können Sie prüfen, ob Ihr Schornsteinfeger, der seine Leistungen anbietet, hierzu berechtigt ist
 
 
 
 
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